INFORMATIONEN ZUR CORONA SITUATION
Wir bleiben flexibel!
Stand: 16. Februar 2023
(Änderungen bleiben unter Vorbehalt)
Mit cotravel sind Sie stets informiert und gut beraten!
Gemeinsam mit den Experten der DER Touristik Suisse AG beobachten wir die Situation in allen für uns relevanten Destinationen. Neben dem persönlichen Gespräch möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen beratend zur Seite stehen.
1. Gibt es für die Einreise Auflagen der jeweiligen Länder, wie zum Beispiel eine Impf- oder Testpflicht?
Aktuelle Informationen finden sie auf der Webseite des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten).
2. Welche Hygiene-Massnahmen gelten auf der Reise? Gibt es eine Maskenpflicht?
Die Hygiene-Massnahmen sowie eine Maskenpflicht variieren je nach Destination. Ihr Projektleiter wird Sie zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
3. Das Reiseland fordert für die Einreise ein Gesundheitszeugnis, einen negativen PCR-Test oder Ähnliches – Wie ist das Vorgehen?
Selbstverständlich informiert cotravel Sie über die aktuellen Einreisebestimmungen der Zieldestination und berät Sie, welche Schritte zur Erfüllung der Einreisebestimmung unternommen werden müssen. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass grundsätzlich jeder Reisende selbst dafür verantwortlich ist, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen und die geforderten Dokumente bei sich zu tragen.
4. Welche Umstände würden zu einer Absage der Reise führen?
Sollte Quarantänepflicht bei Ankunft im Reiseland bestehen, eine wesentliche Vertragsänderung im Programm entstehen oder eine Einreisesperre bestehen, wird cotravel die Reise absagen. Die angesprochenen Ereignisse müssen behördlich angeordnet sein.
5. Was passiert, wenn ich kurz vorher die Reise nicht antreten kann, weil ich positiv getestet wurde?
Sollten Sie die Reise annullieren müssen, tragen Sie die Annullationskosten gemäss unserer AGBs. Wir empfehlen daher eine Annullationsversicherung, die allenfalls die Kosten übernimmt.
6. Ich werde vor der Rückreise in die Schweiz im Reiseland positiv auf Covid-19 getestet – Was geschieht?
Die direkten Massnahmen variieren je nach Destination. Es kann sowohl eine Quarantäne in einem Spital/Hotel sein oder auch einer lokalen Quarantäneunterkunft angewiesen werden. Die cotravel Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen in einem solchen Fall zur Seite stehen. Selbstverständlich kümmert sich cotravel um alles Organisatorische (Umbuchung Flug, Hotel) für Sie. Allfällige Mehrkosten wie Hotelübernachtung und Flugumbuchung werden je nach Anbieter von Ihrer Reiseversicherung übernommen. Wir empfehlen das umfassende Schutzpaket der ERV, welches Sie auch auf unserer Website finden.